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Aktuelles

27. März 2024

Ausnahme von Mautpflicht BEANTRAGEN

Vom 1. Juli 2024 an gilt die Bundesfernstraßenmaut auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen. Durch die von den Handwerksorganisationen auf europäischer Ebene und dann im Bundesfernstraßenmautgesetz durchgesetzte Handwerkerausnahme wird ein Großteil der Handwerksbetriebe jedoch auch weiterhin von Mautzahlungen freigestellt bleiben. Darauf weist die Kreishandwerkerschaft Wittekindsland hin.

Es gibt für Handwerksbetriebe die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis vorab bei Toll Collect als „mautbefreit“ eintragen zu lassen, um die regelmäßige Zustellung von Klärungsschreiben von „Mautbrücken“ und „Mautsäulen“ zu vermeiden. Zur Eintragung der Vorabbefreiung sind Angaben zum Unternehmensnamen und Sitz, zur Eintragung gemäß den Anlagen der Handwerksordnung A, B1 und B2 sowie zu den auf den Betrieb gemeldeten Fahrzeugen erforderlich. Unabhängig davon, muss bei jeder Einzelfahrt die Einhaltung der Voraussetzungen der Handwerkerausnahme gewährleistet sein.

Weitere Informationen und Anmeldung von Handwerksfahrzeugen



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